Eschlikon (Transkription Nr. 891)

Schulort Eschlikon
Konfession des Orts: Reformiert
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1463, fol. 447-448
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Thurgau
Distrikt 1799: Tobel
Agentschaft 1799: Eschlikon
Kirchgemeinde 1799: Sirnach
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Thurgau
Kanton 2015: Thurgau
Gemeinde 2015: Eschlikon
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Eschlikon (Niedere Schule, reformiert)

Beantwortung der vorgelegten Fragen über den Zustand der Schulen in Rüksicht auf die Schul zu Eschlikon der Pfaar Sirnach.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Eschliken

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ein Dorf

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

für sich in Local und oeconomischen Angelegenheiten eine Gemeinde, zur Pfaar Gemeinde Sirnach gehörig

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

macht mit Büfelden, Horben; Egg, Fleügenast, Hurnen, Wallenweil, und Kilchberg eine Urrversamlung, folglich eine Agentschaft aus

I.1.dIn welchem Distrikt?

im District Tobel,

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

im Kanton Thugau.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Die Schule ist nur für Eschlikon. kommen Kinder von benachbarten Ortschaften, so wird ihnen der Zutritt in die Schul nur unter gewißen Bedingungen; der Zutritt gestattet; wie nachher angemerkt wird.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.
I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.

A. Jn der Pfarrey 1. Sirnach. 3/8. St: 2. Oberhofen. 3/8. Stund. 3. Hurnen. 3/8. Stunden B. Außert der Parrey. 1. Vogelsang. 3/4 Stund 2. Unter Tuttweil. 1. Stund.

I.4.aIhre Namen.
I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

Die gleiches lernenden Kinder werden zusammen geordnet. Darin besteht die ganze Classivication

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

||[Seite 2] a. buchstabieren. b. lesen. c. schreiben d. singen. e. auswendig lernen.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die Schule nihmt nach Othmarus ihren Anfang

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

Schulbücher sind eingeführt. a. Namenbüchlein b. Lehrmeister. c. Zeügnußen Buch. d. Testament und Psalmenbuch. Auch wird das Neü Gesang Buch von Zürich .1787. besonders zum aus wendig lernen und singen gebraucht.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Der Schulmeister schreibt vor; geübtere schreiben aus auswendig.

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Morgens von. 8-11. Uhr Nachmittags von. 1-4. Uhr. und dauert. 18. Wochen lang.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Das Examen würde mit {dem} neü zuwählenden, in so fern er nicht schon vorher als Schulmeister erprobet war, vom Pfarrer in Beyseyn einiger Vorgesezten vorgenohmen, und dann von denselben gewählt — die Wahl vom Pfarrer dem Examinator Colegio in Zürich angezeigt und gut geheißen. Auf dieß hatte der Schulmeister nach Verfluß 3. Jahren und auf gutes Zeügnuß hin den Zutritt zu den sogenanten thurgauischen Schulfond in Zürich.

III.11.bWie heißt er?

Gegenwärtig ist Schullehrer Johannes Hörnlimann von Holzmanshaus gebohren den 19. Novembris. 1766.

III.11.cWo ist er her?
III.11.dWie alt?
III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

verheürahtet aber bis dahin noch ohne Kinder

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

vorher war ich. 4. Jahr Schullehrer in Hurnen, und nun. 2. Jahr in Eschlikon; wiedmete vorher meine Zeit den ländlichen Arbeiten und der Baumwollen Weberey; welche Geschäfte auch jezt meine Neben Stunden ausfüllen.

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?
III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?
III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

||[Seite 3] Jn circa 40. Kinder; wovon die Hälfte Knaben, und die Hälfte Mädchen sind.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)
III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

Jm Sommer ist schon extra Schul gehalten worden, wo denn die Kinder den Schulmeister besolden — Wöchentlich hat er von jeden Kind 4. xr.

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)
IV.13.aIst dergleichen vorhanden?

Der noch nicht lang vorhandene; erst Anno: 1759. neü angelegte, und von den Gemeinds-Bürgern in Eschlikon unterschiedenlich zusammen gestiftete Schulfond; nebst seinen Einkünften so sich seitharo von einigen Vermächtnißen, die aber sehr selten sind; vermehrt belauft sich in allem Reichs V: fl. 524; 8. xr.

IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

Ein fremdes Kind, deßen Vater nicht eigentlicher Bürger zu Eschlikon ist, welches die Schule besucht, bezahlt Wochentlich dem Schulmeister 4. xr. Habe aber in allem 2. Knaben und 1. Mädchen. welche nur die Hälfte der Zeit die Schule besuchen

IV.15Schulhaus.

Weder Schulhaus, noch SchulStube ist vorhanden. Die Gemeine sucht bey einem Bürger eine anständige Stube, und findt sich mit demselben ab.

IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?
IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

Weder Schulhaus, noch SchulStube ist vorhanden. Die Gemeine sucht bey einem Bürger eine anständige Stube, und findt sich mit demselben ab.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?
IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?
IV.16Einkommen des Schullehrers.

Wöchentlich hat der Schulmeister von der Gemeind. 2. fl. 24. xr., welches Geld gröstentheils auf die Eltern der Kinder verlegt werden muß.

IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.
IV.16.BAus welchen Quellen? aus
IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?

Wöchentlich hat der Schulmeister von der Gemeind. 2. fl. 24. xr., welches Geld gröstentheils auf die Eltern der Kinder verlegt werden muß.

IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)

Seit einem Jahr hatte der Schulmeister Johannes Hörnlimann aus dem thurgauischen Schulfond in Zürich 10. lb. Allein lezthin hatte man dieselben nicht mehr verabfolgen laßen. Warum nicht, ist unbekant.

Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

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